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Abo-Falle

Sie surfen abends noch einmal im Internet und entschließen sich, einen Liedtext, ein Gedicht oder etwas anderes, das Sie gerade interessiert, herunterzuladen. Über die Suchmaschine finden Sie eine Internetseite, die mit einem leuchtenden Banner damit wirbt, dass Sie einfach und schnell die gewünschten Inhalte erhalten können. Erforderlich ist nur eine schnelle Registrierung.

Da Sie müde sind, haben Sie die AGBs nicht gelesen, sondern lediglich den üblichen Haken angeklickt. Unterhalb des Registrierungsbereichs stand auch noch kleine Schrift im Fließtext. Sie haben nur die ersten paar Worte gelesen und der Text schien Ihnen unwichtig.

Nach reichlich zwei Wochen erhalten Sie sodann eine Rechnung über mehr als 100 €. Man sagt Ihnen, Sie haben ein Abonnement mit zweijähriger Mindestlaufzeit abgeschlossen. In den AGB und auch in dem kleingedruckten Fließtext fanden sich hierzu tatsächlich entsprechende Angaben. Was nun?

Die beschriebene Situation ist typisch für sogenannte Abo-Fallen. Die entsprechenden Internetseiten bewegen sich hart an bzw. jenseits der Grenze des rechtlich Zulässigen und legen es darauf an, flüchtige Besucher hereinzulegen.

Die richtige Vorgehensweise liegt nunmehr einzelfallabhängig darin, zu widerrufen, den Vertrag anzufechten und hilfsweise zu kündigen. Es ist auch möglich, dass ein entgeltlicher Vertrag nicht zustande gekommen ist, weil die allgemeine Geschäftsbedingung über die Entgeltlichkeit überraschend und damit unwirksam war.

Die Seitenbetreiber arbeiten in einer Grauzone. Jedesmal, wenn sie eine Niederlage einstecken, verschieben sie die Grenze etwas. Dann fangen die Seitenbetreiber zwar eventuell weniger Besucher mit ihrer Abo-Falle, aber für diese wenigen wird es dann umso schwerer, einen Richter von ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen.

Dennoch ist ein Nachgeben gegenüber den Seitenbetreibern nach unseren bisherigen Erfahrungen in der Regel nicht angezeigt. Aus Sicht der Seitenbetreiber ist es oftmals sinnvoller, in einem Fall aufzugeben, als ein für sie nachteiliges Urteil zu riskieren, welches dann noch mehr Zahlungsunwilligkeit bei den mit der Abo-Falle gefangenen Besuchern auslöst.

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