Erbrecht
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Erbrecht. Als Ansprechpartner steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Thomas Papenmeier zur Verfügung. Unser Internetauftritt zum Thema Erbrecht ist so umfangreich, dass wir ihn überwiegend auf unsere Webseite
www.erbrecht-papenmeier.de ausgelagert haben.
Ziele der Erbrechtsberatung
Die Interessenlage im Erbrecht ist häufig vielschichtig. Deshalb ist es für uns
als Rechtsberater wichtig, den Sachverhalt und Ihre persönlichen Ziele umfassend
zu ermitteln. Typische Ziele in der Erbrechtsberatung sind zum Beispiel:
- Wahrung des Familienfriedens
- Erhaltung des Familienvermögens, insbesondere bei Grundstücken oder Firmenvermögen
- Absicherung der Familie
- Eigene Absicherung im Alter
- Existenzsicherung des Erwerbers eines Grundstücks oder eines Unternehmens
- Geringhalten von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Geringhalten der Belastung durch Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer, aber auch
Ertragssteuern
- Verhinderung eines späteren Sozialhilferegresses
- Berücksichtigung von Besonderheiten in der Familie (z.B. Kinder aus erster Ehe,
behindertes oder insolventes Kind)
- Berücksichtigung von Besonderheiten in der Vermögensstruktur (z.B. Unternehmensbeteiligungen,
Auslandsvermögen)
- Besondere Wünsche des Erblassers (z.B. Enterbung eines Abkömmlings, Errichtung einer Stiftung)
- Überbrückung einer möglicherweise längeren Geschäftsunfähigkeit vor dem Tod
Teilgebiete
Zum Erbrecht gehören wiederum zahlreiche Teilgebiete:
Eng mit dem Erbrecht verbunden ist die Tätigkeit als VorsorgeAnwalt. Diese Tätigkeit umfasst die Gestaltung von Vorsorgeregelungen (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevertrag) und die Übernahme von Aufgaben als Vorsorgebevollmächtigter.
Leistungen
Wir bieten Ihnen im Erbrecht:
- Beratung
- Außergerichtliche Vertretung
- Gerichtliche Vertretung
- Testamentsgestaltung
- Gestaltung von Vorsorgeregelungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag)
- Testamentsvollstreckung
- Tätigkeit als Schiedsrichter in Erbstreitigkeiten (DSE)
Zum Erbrecht gehört es auch, wenn ein Schuldner verstirbt und sich ein Gläubiger plötzlich einem Alleinerben
oder einer Erbengemeinschaft gegenüber sieht.