Puschkinstraße 68
04838 Eilenburg
Telefon: 03423-701799

Papenmeier & Zöhner

Rechtsanwälte in Partnerschaft

Rechtsanwälte
Rechtsanwälte
Erbrecht
Erbrecht
Familienrecht
Familienrecht
Sozialrecht
Sozialrecht
Weitere Rechtsdienstleistungen
Weitere
Kosten
Kosten
Telefon
Kontakt

Unternehmensnachfolge

Befindet sich im Nachlass eine Firma, stellen sich vielfältige Probleme. Ein Unternehmen kann allein durch die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungsteuer und durch etwaige Pflichtteilsansprüche zerschlagen werden. Diese Folgen lassen sich teilweise vermeiden, teilweise abmildern. In der Regel ist hierfür ein langjähriges Gesamtkonzept erforderlich.

Besondere Probleme kann auch die Schnittstelle zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht bereiten. Insbesondere bei Personengesellschaften scheitert eine erbrechtliche Gestaltung nur zu häufig an gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln. So ist etwa nicht selten bestimmt, dass nur die Abkömmlinge, nicht aber die Ehefrau als Erben in die Gesellschaftsanteile des Erblassers eintreten können.

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist eine individuelle Beratung unentbehrlich. Es steht eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten offen. Wichtig ist hierbei, dass die Gestaltung einfach genug bleibt, damit sie später auch beherrschbar ist. Weiterhin sollten flexible Elemente enthalten sein, um auf Veränderungen reagieren zu können. Zu denken ist zum Beispiel an das Steuerzweckvermächtnis1 und an Rücktrittsklauseln.
1 Mit diesem Vermächtnis wird eine optimale Ausschöpfung steuerlicher Freibeträge erreicht.
A+ A- Standard Hilfe

Anmerkung senden:

Name:

Papenmeier & Zöhner

Rechtsanwälte in Partnerschaft