Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Familienrecht. Das Familienrecht insgesamt sehr komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, so dass es nicht verwunderlich ist, dass der Gesetzgeber z. B. in Ehescheidungsverfahren sowie Unterhaltsverfahren und Verfahren zur Aufteilung des Vermögens (z. B. Zugewinnausgleich) eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben hat.
In folgenden Angelegenheiten bin ich für Sie da: