Prädikatsexamen
Die Notenspanne in Jura reicht von 0 bis 18 Punkten (18 ist das höchste). Über die Unwägbarkeiten bei der Bewertung von juristischen Prüfungen und die Unterschiede innerhalb verschiedener Bundesländer (Sachsen gehört zu den Ländern mit schwerem Examen) soll hier nicht weiter berichtet werden.In der Praxis sind zwei Punktzahlen bedeutend. Ab der Note 4,0 hat ein Kandidat die Prüfung bestanden. Mit zwei juristischen Staatsexamina mit 4,0 Punkten darf jemand in Deutschland Rechtsanwalt oder Richter werden.
Ab 9,0 Punkten spricht man vom Prädikat oder auch der sogenannten Richternote. Dies hat den Hintergrund, dass der geringe Anteil an Kandidaten, der diese Note erreicht, traditionell bevorzugt als Richter, Staatsanwalt oder Beamter eingestellt wird. Auch in den Großkanzleien und mittlerweile auch in vielen mittleren Kanzleien werden in Stellenanzeigen hauptsächlich Kandidaten mit Prädikatsexamen gesucht.
Die Möglichkeit, Anmerkungen zu posten, wurde auf dieser Seite bereits vielfältig genutzt, leider aber auch, um Schlammschlachten zu schlagen. Teilweise wird behaupet, das Prädikat beginne in Bayern und Baden-Würtemberg bereits bei 6 Punkten als "kleines Prädikat". Dies ist nicht der Ort, um diese Behauptung auszudiskutieren.
Beschämend ist es, welche Reaktionen diese Seite bei manchen Anwaltskollegen hervorruft. Die Anmerkungen wurden gelöscht.
Zur Klarstellung sei nur erwähnt: Wir haben nie behauptet, dass unsere Kanzlei nur wegen unserer Examensnoten eine gute Wahl ist. Aber wir müssen uns unserer Noten auch nicht schämen.








