Erbschaftsteuerreform - Steuernachteile für die nichteheliche Lebensgemeinschaft (30.01.2008)
Der Gesetzesentwurf für die Erbschaftsteuerreform trifft nichteheliche Lebensgemeinschaften besonders hart, bei denen ein Lebensgefährte den anderen mittels Testament oder Erbvertrag zum Erben eingesetzt hat.Vorgesehen ist zunächst ein Freibetrag von 20.000 €. Maßgebend ist das ererbte Vermögen unter Abzug der Nachlassverbindlichkeiten. Wer weniger Vermögen hat, den braucht die Erbschaftssteuer nicht zu interessieren. Sobald aber ein Grundstück im Nachlass ist, wird der Freibetrag regelmäßig überschritten.
Jeder Euro, um den der Freibetrag überschritten wird, wird mit einem Eingangssteuersatz von 30% besteuert. Bei sehr hohen Nachlassvermögen greift sogar ein Steuersatz von 50% ein.
Diese missliche Lage sollte jedoch nicht dazu führen, dass Sie jetzt auf das erstbeste „Steuersparmodell“ hereinfallen. Zudem ist die Erbschaftsteuerreform noch nicht beschlossen und kann im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen erfahren.
Es gibt auch andere und wichtigere Gründe in der Nachlassplanung als die Erbschaftsteuer. Sie sollten sich jedoch in einer ruhigen Minute hinsetzen und überlegen, wie Sie Ihren Nachlass sinnvoll regeln können. Wenn Sie hierfür rechtlichen Rat benötigen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken.
