Sozialrecht
Ihre Ansprechpartnerin im Sozialrecht ist Frau
Rechtsanwältin Zöhner.
Handlungsbedarf
Im Sozialrecht sollten Sie dann einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn eine Behöre eine Leistung ablehnt, von der Sie glauben, dass sie Ihnen zusteht. Das geschieht häuiger, als man denkt. Zum Beispiel gewährt die ARGE regelmäßig zu niedrige Kosten der Unterkunft. Bitte beachten Sie unsere
Hinweise zur Beratungshilfe.
Sozialrechtliche Angelegenheiten sind zum Beispiel
- Arbeitslosengeld,
- Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II, „Hartz IV“), z.B. wenn die ARGE die Betriebskostenabrechnung nicht bezahlt.
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Leistungen an Arbeitgeber,
- Leistungen bei Krankheit,
- Ansprüche auf Rente,
- Ansprüche in Folge eines Arbeitsunfalls (gesetzliche Unfallversicherung),
- Leistungen an Schwerbehinderte,
- Leistungen an pflegebedürftige Menschen
Wir bieten Ihnen in sozialrechtlichen Angelegenheiten:
- Außergerichtliche Vertretung in Anhörungs- und Widerspruchsverfahren
- Gerichtliche Vertretung,
- auch in Verfahren wegen Untätigkeit des Sozialleistungsträgers (über Antrag nicht innerhalb von 6 Monaten oder über Widerspruch nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden) oder
- auch in Verfahren von besonderer Eilbedürftigkeit