Unterschied zwischen Notariat und Rechtsanwaltskanzlei
In unserem Bürogebäude befindet sich das Notariat Zöhner und die Rechtsanwaltskanzlei Papenmeier & Zöhner, Rechtsanwälte in Partnerschaft.Wenn Sie das Notariat Zöhner suchen, so wählen sie bitte die Telefonnummer 03423 / 75 14 01.
Der Name Zöhner kommt in beiden Firmen vor, weil Herr Klaus Zöhner Notar und seine Tochter Frau Antje Zöhner Rechtsanwältin ist. Abgesehen von familiären Beziehungen haben die beiden Büros nichts miteinander zu tun.
In Sachsen darf ein Notar nicht zugleich Rechtsanwalt und ein Rechtsanwalt nicht zugleich Notar sein.
Notare werden "als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege" bestellt.1 Der Notar "ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten".2 Ein Notar darf nicht tätig werden, wenn widerstreitende Interessen der Beteiligten durchgesetzt oder geklärt werden müssen.3
Wir als Rechtsanwälte sind hingegen die "berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten".4 Eine Pflicht zur Neutralität haben wir nicht. Im Gegensatz dazu sind wir sogar verpflichtet, für unseren Mandanten das Beste herauszuholen, auch wenn wir dabei zusehen, wie ein Gegner zu kurz kommt.
Über die reine Beratungstätigkeit hinaus vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
