Der Grundbesitz ist häufig der bedeutendste Gegenstand eines Rechtsstreits; und das aus verschiedenen Gründen. Zum einen aus wirtschaftlicher Sicht, weil es wertmäßig der höchste Vermögenswert sein kann. Zum anderen weil er aufgrund seiner Bedeutsamkeit einen ideellen Wert verkörpert, der mit dem Gefühl von zu Hause, Familienbesitz über Generationen hinweg, selbst erarbeitet oder geschaffen aus eigener Arbeitsleistung nur ungefähr beschrieben werden kann und dessen Wert nicht unbedingt messbar ist.
Aus juristischer Sicht interessiert in der Regel nur der Verkehrswert. Was eine nüchterne Betrachtung eines Familienheims oder Elternhauses sein kann; aber auch eine messbare Größe darstellt.
Können sich die Beteiligten über einen Wert nicht einigen, wird der Wert des (bebauten oder unbebauten) Grundstücks von einem Grundstückssachverständigen bestimmt.
Das Erb- und Familienrecht weisen Schnittstellen zum Grundstücksrecht auf, immer dann wenn sich ein Grundstück im Nachlass befindet oder einem oder beiden Ehegatten ein Grundstück gehört.
Rechtliche Probleme können sich auch bei Personenmehrheiten ergeben, z. B. wenn ein Mitglied seinen Anteil veräußern möchte oder eine Pfändung seines Miteigentumsanteils oder Erbanteils droht, weil er Schulden hat. Dann steht der Verkauf des gesamten Grundbesitzes im Raum, obwohl die anderen Miteigentümer oder Miterben vielleicht gar nicht verkaufen möchten. Will ein Mitglied oder wollen mehrere nicht verkaufen, können die anderen Mitglieder die Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft oder Erbengemeinschaft über ein Teilungsversteigerungsverfahren erzwingen. Der Auseinandersetzungsanspruch kann auch von den Gläubigern eines Mitglieds gepfändet werden.