Unter das Schwerbehindertenrecht fallen Arbeitnehmer, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben. Die Behinderung kann geistiger oder körperlicher Natur sein. Hör- und Sehschädigungen fallen genauso darunter wie Sprach- und Lern- oder Verhaltensstörungen.
Schwerbehindertenrecht und die Auseinandersetzungen mit dem Versorgungsamt wegen des Grades der Behinderung
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Auseinandersetzungen mit dem Versorgungsamt wegen des Grades der Behinderung. Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert bei behinderten Menschen die Schwere der Behinderung. Er wird durch das Versorgungsamt festgestellt, soweit er nicht bereits anderweitig festgestellt wurde, z.B. durch einen Rentenbescheid oder durch eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung. Für die Feststellung gibt es bundesweite Richtlinien, für die letztlich entscheidend immer die Gesamtsicht der tatsächlichen Beeinträchtigung ist.
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