Die gesetzliche Unfallversicherung gilt vor allem für Beschäftigte. Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Versicherten (Rehabilitation) bzw. die Versorgung des Verunfallten bzw. der Hinterbliebenen im Falle eines Unfalles (Rente). Darüber hinaus sind auch Studenten, geringfügig Beschäftigte, sog. „Wie-Beschäftigte“, z.B. Gewerkschaftler und Nichtbeschäftigte, z.B. Nothelfer gesetzlich unfallversichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift vorrangig zur gesetzlichen Krankenversicherung ein im Falle eines Leistungsanspruches des Versicherungsnehmers bezüglich Heilbehandlungskosten.