Trennungsunterhalt wird in der Regel ab Trennung der Ehegatten bis zur Rechtskraft der Ehescheidung geschuldet.
Die Höhe des zu zahlenden Trennungsunterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, aber auch nach der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten. Zur Ermittlung der Trennungsunterhaltsverpflichtung ist das Einkommen der Eheleute zu ermitteln und um bestimmte Posten (wie zum Beispiel berufsbedingte Aufwendungen, Fahrtkosten, zusätzliche Altersvorsorgebeiträge, ehebedingte Schulden, und -wichtig- vorrangige Unterhaltsansprüche der Kinder) zu bereinigen.