Unabhängig vom Güterstand sowie etwaigen Zugewinnausgleichsansprüchen bei Vorliegen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft bestehen unter Umständen auch Ansprüche in Bezug auf gemeinsame Vermögenswerte.
Zur Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts gehören u.a. Ansprüche wegen: