Nach einer Trennung kommt es oftmals auch zu Streitigkeiten über die Regelung des Umgangs des Kindes mit dem anderen Elternteil.
Der Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt, hat ein Umgangsrecht. Im BGB heißt es im § 1684 dazu: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ Der andere Elternteil sollte den Umgang nicht erschweren oder verhindern.
Die Entscheidung über den Umgang können die Eltern selbst regeln. Ist eine Einigung nicht möglich, muss auch hier das Familiengericht eingreifen. Ein Verbot oder Ausschluss des Umgangs ist nur in schwerwiegenden Fällen möglich.